Immer wieder ist im Internet zu lesen Dogo Canario, Perro de Presa Canario, Alano.
Ja was denn nun eigentlich?
Interessenten Rufen bei uns an und Fragen nach unseren Dogo Canario, Perro de Presa Canario, Alano und wir antworten Ihnen immer das wir NUR Dogo Canarios Züchten und diese vom Presa Canario abstammen aber nicht das gleiche sind und wir keine ALANO genannten Mischlinge haben. Dieses führt immer zu Verwirrung bei den Interessenten was wir nun aufklären wollen.
Der Presa Canario ( Presa steht für Packen ) ist ein Nachkommen der Kriegs-und Kampfhunde den die Spanischen und Portugiesischen Eroberer mit sich führten bei der Eroberung der neuen Welt. Bei den Stopps auf den Kanarischen Inseln sind diese Hunde zum Teil entwichen oder wurden ausgesetzt. Über viele Jahrhunderte wurden sie als Kriegs-Kampf- und Wachhunde eingesetzt. Diese Hunde waren auf allen ländlichen Fincas und größeren Anwesen vertreten und wurden von der Bewachung bis zum Viehtrieb als Hof- und Haus- Hunde eingesetzt und das auch heute noch. Ihre Zeit als Kampfhund endete mit dem Verbot der Kämpfe Anfang des 20. Jahrhunderts. Aussehen bedeutet Macht. Kräftige Erscheinung. Besonders für die Funktion der Wache und Verteidigung ausgestattet und traditionell für den Antrieb Vieh. Ungestümes Temperament. Furchtloser Kämpfer, stolzes Auftreten. Seriös und tiefe Verbundenheit zu seinem Herrn. Es ist sanft und edel zur Familie und misstrauisch gegenüber Fremden. In der Vergangenheit war es vor allem als Kampfhund verwendet.
Wegen diesem Geschichtlichen Hintergrund war eine FCI Anerkennung unter diesem Namen nicht möglich. Aus diesem Grund entwickelte sich aus dem Presa Canario durch einen gestraften, etwas veränderten Standard und vor allem durch das anpassen des Wesens und Charakter der Tiere an die heutige Zeit der Dogo Canario der seine FCI Anerkennung am 03.06.2001 erhielt unter der Standard Nr. 346.
Es gab aber und gibt noch immer ( das ist auch gut so ) Liebhaber und Fans des alten Perro de Presa Canario die für den Erhalt und das Bestehen dieser alten Rasse gekämpft haben und dies immer noch tun. Auf Grund dieser Pioniere Kamm es zu einem Königlichen Erlas am 25.05.2001 in dem der Perro de Pressa Canario zu einer Eigenständigen Rasse mit einem Standard erklärt wurde. Dieses wurde noch einmal mit dem Real Decreto 1557/2005 präzisiert.
Somit steht es schwarz auf weiß dass es 2 Rassen sind!!!
Und der Alano?
Der Deutsche Alano hat nichts mit dem Alano Espaniel, dem Dogo Canario oder Presa Canario zu tun, in Italien wird die Deutsche Dogge als Alano bezeichnet.
In den 80 Jahren gab es eine Gruppe die diese Rasse erschaffen haben um vor allem Kunden aus dem Milieu, sowie Rechtsradikale und Extrem Hundesportler mit sogenannten Leistung Hunden zu versorgen. Um ihre Mischlinge zu horrenden Preisen verkaufen zu können wurde die Geschichte über die Wiederbelebung einer alten Rasse erfunden. Er wurde Beschrieben als: ,, ernstzunehmender Kämpfer, Wächter und Schutzhund für Personen und Besitz. Viel Kampftrieb.“ Aus ,, Der Alano und seine Söhne“ von Rudolf Sewerin. Charakterisiert wird er als Hund mit sehr hohem Kampftrieb, extrem Wachsam mit sehr hohen Schutztrieb Veranlagungen. Hohe Verantwortung beim Züchter und Halter in der Sozialisierung und Aufzucht ist sonst sehr schnell nicht mehr zu Händeln. Es gibt aber auch Fachleute die Versuchen diesen Hund als Sporthund mit ausgeglichenem Charakter und hoher Reizschwelle zu Züchten. Um diese Rasse zu kreieren verwendete man Presa Canario und Presa Canario Mischlinge, Cane Corso und Cane Corso Mischlinge und es wurden immer wieder vereinzelt Pitbull Terrier eingekreuzt um die Tiere noch mehr in der Leistung zu steigern.
Was einige über diese Dogo Canario, Perro de Presa Canario, Alano Züchter schreibenDas Königliche Dekret in einer Googel Übersetzung
BOE. 10
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1349
I. Allgemeine Bestimmungen
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT,
FISCHEREI UND ERNÄHRUNG
415
Königliche Dekret 1557/2005, vom 23. Dezember
durch Änderung des Königlichen Dekrets 558/2001,
25. Mai, der die Anerkennung regelt
ment offiziellen Organisationen oder Vereinigungen
nen Züchter von reinrassigen Hunden.
Durch das Königliche Dekret 558/2001 vom 25. Mai,
Regulierung der offiziellen Anerkennung der Organisation
tionen oder Vereinigungen von Züchtern von reinrassigen Hunden,
gegründet Vorschriften über tierzüchterischen
Organisationen wie die Anforderungen zu erfüllen
für die Anerkennung.
Artikel 3 des Königlichen Dekrets 558/2001, von 25
Mai führte die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der
Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung und der
Regionen, für die offizielle Anerkennung
Organisationen oder Vereinigungen von Hunderassen
rein. In der praktischen Anwendung dieser Vorschrift hat
derivative Reservierung ist nicht der Wettbewerb nötig
des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung,
da es keine widerstreitenden Interessen zwischen Gemeinde
autonomen Gemeinschaften, die es bequem zu tragen macht
Sie zur Änderung des Artikels.
Dies macht es auch erforderlich, den Inhalt der Bearbeitung
Königliche Dekret und regulieren die ausreichende Versorgung
Informationsaustausch zwischen Organisationen und Verbände sowie
Regionen, und von diesen zu dem Ministerium
für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, die beinhaltet
Ersetzung von Artikel 6 und der Aufnahme eines neuen
Artikel 9.
Auch ist es sinnvoll, ein neues gehören
Artikel 8 über die Regelung der Rasse Prototyp, sowohl
für den spanischen Rassen und für die restlichen
Rennen in Bezug auf Anwendungen für Organisationen
oder Vereinigungen von Züchtern von reinrassigen Hunden.
Königliches Dekret 558/2001, vom 25. Mai aufgenommen
ein Anhang eine Liste der spanischen Rassen mit ihren
Prototypen rassischen und ermächtigt das Ministerium für Landwirtschaft,
Fischerei und Ernährung, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen
zum Bearbeiten oder Hinzufügen neuer Hunderassen
nas auf Grund des Berichts des Ausschusses für Rinderrassen
Spanien, durch das Königliche Dekret 1682/1987 von 7 gegründet
November, die der offiziellen Katalog aktualisiert
Haustierrassen von Spanien.
In diesem königlichen Dekret, dass Anhang ersetzt wird
Einbeziehung neuer ein Rennen, die vorgeschlagen wurden
tas und zugelassen Rassen in verschiedenen Sitzungen
dieses Ausschusses nach der Veröffentlichung statt
Kation des Königlichen Dekrets 558/2001, vom 25. Mai. Die Pro-
Prototyp Struktur und rassischen und genealogischen Buchsparte
cal, wird im Falle der spanischen Rassen, der sein
reguliert von der zuständigen Gemeinde
entsprechende autonom.
Die neue Anlage wird nicht mit der Liste der Rassen enthalten
Canine seine Definition der Rasse Prototyp, da diese
von der autonomen com reguliert geworden
kompetenten jeweils.
Diese Vorschrift gilt gemäß ausgestellt auf den werden Einwoh-
bilitation in Artikel 149.1.13. ª der Verfassung
tion, die die ausschließliche Zuständigkeit legt
Grundmaterial und Koordination der allgemeinen Planung
ral Wirtschaftstätigkeit.
Bei der Verarbeitung dieses Königlichen Erlasses wurden konsultiert
Tadas autonomen Gemeinschaften und Institutionen vertreten-
treter des Sektors.
Durch Vorschlag der Minister für Landwirtschaft,
Fischerei und Ernährung, im Einklang mit der
Staat und nach Beratung im Ministerrat
seiner Sitzung am 23. Dezember 2005,
ORDER:
Einzigen Artikel. Änderung des Königlichen Dekrets 558/2001,
25. Mai, der die Anerkennung regelt
offiziellen Organisationen oder Vereinigungen von Doppelboden-
res von reinrassigen Hunden.
Königliches Dekret 558/2001, vom 25. Mai, auf der
regelt die offizielle Anerkennung von Organisationen oder
Züchtervereinigungen reinrassigen Hunden ist
wie folgt modifiziert:
Ein Artikel 3 erhält folgende Fassung:
"Artikel 3. Wettbewerb und die Auswirkungen der Anerkennung
Fundament.
Ein. Offizielle Anerkennung von Organisationen
und Verbände der Züchter von reinrassigen Hunden
pure zum Zweck der Aufrechterhaltung oder Schaffung der Bücher
oder genealogischen Aufzeichnungen jedem Rennen entspricht
autonome Gemeinschaft, in denen liegt das Hauptquartier
Büro des Antragstellers.
Jedoch im Fall der Raum-Rassen
nehmen, die offizielle Anerkennung von Organisationen
oder Vereinigungen beizubehalten oder einzuführen oder eingetragene
Zentren für die nationale Herde
autonome Gemeinschaft in dem liegt die ori-
Gen, für das Rennen berücksichtigt wird
technische, sozio-kulturellen und historischen
Dokumentarfilm vorgestellt, solche auszuführen
Anerkennung.
Für den Fall, dass diese Quelle geteilt wird
für mehrere Regionen, diese Anerkennung
Stiftung soll eine, die man trifft sein
größere Anzahl von Proben gezählt und Präferenzen
temente in ein Register und qualifiziert.
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BOE. 10
2. Offizielle Anerkennung von Organisationen
oder Vereinigungen im Sinne des vorstehenden Absatzes
wird von der zuständigen Behörde angefordert werden
tude von denen, unter Angabe der Rasse oder Rennen für
beantragt wird, und bescheinigen nach
der Anforderungen in Artikel 4 dieser enthaltenen
Königliche Dekret.
3. Die offizielle Anerkennung kann abgelehnt werden
Organisationen oder Vereinigungen pusie-
lief gefährden die Erhaltung der Rasse oder kaufen-
metieran tierzüchterischen anderes Programm Organisation
tion oder Vereinigung existiert.
4. Die zuständige Behörde Kontrollen
Zeitungen auf Partnerschaften zu überprüfen
oder anerkannten Organisationen die Aufrechterhaltung cum-
Einhaltung der Anforderungen, denen
Auswirkung von Rasse ernennen kann Inspektoren. Es kann
ausgestorben erklärt diese Anerkennung, wenn diese
Ergebnis der durchgeführten Kontrollen und Überprüfungen
zados wird Nichteinhaltung keine gefunden
der Anforderungen. "
Two. Artikel 6 erhält folgende Fassung:
"Artikel 6. Registrar General.
Im Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
tion wird eine allgemeine Registrierung organisiert werden
Organisationen oder Vereinigungen von Züchtern der Hunde
Rassehunde, die all jene gehören
Wer erhielt die offizielle Anerkennung
Übereinstimmung mit den Vorschriften in diesem Königlichen Dekret und
Anmerkungen gemacht, dass sie betreffen, einschließlich
gegebenenfalls deren Aussterben.
Weniger häufig, mindestens alle sechs Monate, die
Ministerium mitgeteilt Regionen
für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung die Beschlüsse
gen der Gewährung und Anerkennung von Extinction
Organisationen und Verbänden, zu üben
entsprechenden Einträge und Änderungen.
Der General Register von Vereinigungen oder Organisationen
gen Hundezüchtern der Reinzucht wird
öffentlichen und informativ, wobei Verfügung
tion aller zuständigen Behörden in der
egal. "
Drei. Ein neuer Artikel mit den folgenden
Inhalt:
"Artikel 8. Racial Prototype.
Im Falle der spanischen Rassen, die Organisa-
antragstellenden Organisation oder Vereinigung sind, sich anzupassen
rassischen Prototyp, nur für das gesamte Staatsgebiet
tion, und die Struktur und Aufteilung der Zuchtbuch
reguliert wird, so daß, wenn diese, von der Community
zuständige autonome Gemeinschaft in jedem Fall, wie
dargelegt in Artikel 3.
Für andere Rassen, Rassen-Prototyp
werden nach den entsprechenden Kriterien
internationale Angelegenheit. "
Four. Ein neuer Artikel mit den folgenden
Text:
"Artikel 9. Informationspflicht.
Organisationen oder Vereinigungen von Züchtern
der reinen Rasse Hunde halten oder einrichten oder
genealogische Aufzeichnungen, sollten die Informationen
tion, die in ihnen sammelt, wenn so beantragt
durch staatliche Regierung. "
Five. Zusätzliche Rückstellung wird zuerst gelöscht.
Six. Zur Ersetzung des Anhangs des Königlichen Dekrets 558/2001,
vom 25. Mai zum Thema "spanischen Rassen," für
Begleitmaterial zu diesem königlichen Dekret.
Erste Übergangsbestimmung. Organisationen verbunden
Verbände und anerkannt.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
weitergeleitet an die zuständige autonome Gemeinschaft in jedem
Wenn innerhalb von zwei Monaten nach dem Eintrag
Inkrafttreten dieses Königlichen Erlasses, zeichnet das Verfahren
tion der offiziellen Anerkennung von Organisationen oder
Verbände von der Abteilung anerkannt.
Die Autonomen Gemeinschaften zuständig
alle Aktionen im Königlichen Dekret 558/2001 vorgesehen,
25. Mai, der die Anerkennung regelt
offiziellen Organisationen oder Vereinigungen von Züchtern
von reinrassigen Hunden aus dem Erhalt der indi-
Jede Dokumentation, außer im Hinblick auf Ressourcen
zwischengeschaltet in Bezug auf die Erkennung von
davon.
Zweite Übergangsbestimmung. Verwaltungsverfahren
trative anhängig.
Die offizielle Anerkennung Verfahren verbunden
Verbände und Organisationen der Züchter Hunderassen
pure, bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
Dieser Königliche Erlass wird in Übereinstimmung mit den Regeln gelöst werden
Mativa in der zum Zeitpunkt des Startens ihnen.
Third Übergangsbestimmung. Prototypen der Rasse
Spanischen Rassen.
Ausstehend von der autonomen reguliert
zuständigen jeweils die Prototypen der Rasse
Spanischen Rassen, in Kraft bleiben con-
aufgenommen im Anhang des Königlichen Dekrets 558/2001, von 25
Mai, in der Fassung vor dem Inkrafttreten des
Dieser Königliche Erlass.
Schlussbestimmung ein. Titel Kompetenz.
Dieses königliche Dekret unter Wettbewerbsbedingungen ausgestellt
Zustand auf der Grundlage der Planung und Koordination
die gesamtwirtschaftliche Aktivität im Sinne des Artikels
was 149.1.13. ª der Verfassung.
Zweite Schlussbestimmung. Inkrafttreten.
Dieser Königliche Erlass tritt am Tag
nach ihrer Veröffentlichung im "Amtsblatt
Staat ".
Angesichts in Madrid am 23. Dezember 2005.
JUAN CARLOS R.
Der Minister für Landwirtschaft, Fischerei
und Lebensmittelsicherheit,
Elena Espinosa MANGANA
"ANHANG
Spanischen Rassen
Die spanischen Rassen aufgeführt
folgt:
Spanischen Alano.
Bestiar Ca (mallorquinische Schäferhund).
Ca de Bou (Perro de Presa Mallorquín).
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Eivissenc Ca (Ibiza Hound).
Ca I Mallorquí.
Ca Rater Mallorquí (Mouser Mallorquín).
Kann der Palleiro.
Kann Guicho.
Euskal Artzain Iletsua Txakurra Vielfalt.
Euskal Artzain Gorbeiakoa Txakurra Vielfalt.
Galgo Spanisch.
Gos d'Atura Catala (Catalan Sheepdog).
Gos Rater Valencia (Valencia Mouser).
Pyrenean Mastiff.
Spanischer Mastiff.
Pastor Garafiano.
Perdigueiro Galego.
Burgos Retriever.
Spanish Water Dog.
Dog Majorero.
Presa Canario.
Podenco Andaluz.
Podengo Canario.
Podengo Galego.
Mouser Bodeguero Andaluz.
Hound Spanisch.
Encartaciones Bösewicht. "
416
BESTELLEN APA/1/2006, 10. Januar, die
Besondere Maßnahmen zum Schutz
tion in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.
Oder Blauzungenkrankheit Die Blauzungenkrankheit ist eine Krankheit
keit als International Animal Health Code aufgeführt,
nal der Weltorganisation für Tiergesundheit. Seine
Ausbreitung stellt eine Gefahr für die Kabine und konnte
nachteilige Folgen für inter-
Veränderungen auf den internationalen Handel. Messungen
spezifische Seuchenbekämpfung geregelt
Das durch das Königliche Dekret 1228/2001 vom 8. November,
zur Festlegung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung
Tilgung der Blauzungenkrankheit und der Blauzungenkrankheit.
Am 13. Oktober 2004, das Monitoring-Programm
BT gemäß Artikel 11.1.b des Königlichen Dekrets
1228/2001, vom 8. November, zeigte die CIR-
Verordnung des Virus der Blauzungenkrankheit in Halbinsel Gebiet
lar. Die Sicherheitsmaßnahmen auf kommunaler Ebene waren
Entscheidungen der Kommission, mit der
endgültige Entscheidung 2005/393/EG vom 23. Mai 2005
im Zusammenhang mit den Schutz-und Überwachungszonen in Bezug
mit der Blauzungenkrankheit gelten
Können die Bewegungen von diesen Gebieten oder
hindurch. Nach einer epidemiologischen Stille, die dis-
Krankheit in die Halbinsel aufgehört wieder aufgetaucht
Viruszirkulation im Dezember 2005.
Laut Gesetz Nr. 8/2003 vom 24. April, sani-
keit Tier, und unbeschadet der Maßnahmen durch
die Europäische Kommission, vertreten durch Auftrag APA/3411/2004,
am 22. Oktober, wurden spezifische Maßnahmen festgelegt
Dringlichkeit hinsichtlich der Blauzungenkrankheit, vor seinem Auftritt
tion auf dem spanischen Festland. Solche Maßnahmen
anschließend wurde im Hinblick auf die modifiziert wurden evo-
Verlauf der Krankheit und der Gruppe nach dem Kriterium
von Experten im Sinne des Intervention Plan ist
zusätzliche Bestimmung bezieht sich nur auf das Königliche Dekret
1228/2001 vom 8. November, mit aufeinanderfolgenden geordneten
nen Dienst, zuletzt den Auftrag APA/3335 /
2005 vom 26. Oktober zur Festlegung von Maßnahmen
besonderen Schutz in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.
Die rechtliche Anpassungen waren notwendig, um Menschen
nar Risiko der epidemiologischen Situation in der Basis
Zeit und die Besonderheiten der einzelnen spezifischen Sektor.
Sobald die Analyse von historischen Daten und
Kürzlich sowohl klimatische und entomologischen, die
Gruppe von Sachverständigen im Sinne des in der Intervention Plan
bezog sich nur zusätzliche Bestimmung von Royal
Dekret 1228/2001, vom 8. November als nicht
Risiko der Anwesenheit des Vektors Monate
Winter in einem bestimmten Bereich des spanischen Territoriums
(Jahreszeitlich freien Bereich), und daher besteht keine Gefahr
Virus-Zirkulation in diesem Bereich.
In dieser Hinsicht ist die Entscheidung der Kommission 2005/393 /
EG vom 23. Mai 2005 über die Schutzzonen
und Überwachung in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und
Bedingungen, die Bewegungen der Tiere gelten
aus diesen Gebieten oder durch sie in ihrer erwogen
Artikel 3.3 der Bewegung von Tieren empfänglicher Arten, nachdem ein
Zeitdauer nach dem Aufhören der
Vektor.
Abhängig von der aktuellen Situation der Krankheit,
sein eine Modifikation der Auftrag des APA/3335/2005
26. Oktober, um für einen Zeitraum in Betracht gezogen werden
Zeit, ein Bereich des Landes
als saisonal von der Blauzungenkrankheit frei. Solche con-
Zusammenarbeit muss 28 Tage vor dem Tag beendet werden
früher in der Virus könnte wieder Aktivität
keit als historische Daten oder sofort, wenn
klimatische oder Daten aus Programm
Überwachung und Kontrolle deuten auf eine Wiederaufnahme
tion der mehr frühreifen Moskito-Aktivität Culicoi-
des imicola Erwachsenen.
Aus Gründen der Rechtsberater, die angegebene
Umfangs der Änderungen, die Annahme einer
New Order, die ersetzt Erleichterung ihrer
Anwendung.
Auf der Grundlage und gemäß den Bestimmungen des
Artikel 8 des Gesetzes über die Tiergesundheit und die Anordnung
zweiten Finale des Königlichen Dekrets 1228/2001 von 8 Novem-
ber, durch die Festlegung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung
und Tilgung der Blauzungenkrankheit und der Blauzungenkrankheit
Dekret:
Artikel 1. Zweck und Anwendungsbereich.
Der Zweck dieser Auftrag ist es, Maßnahmen zu etablieren
besonderen Schutz gegen die Blauzungenkrankheit Anwendung
tion auf das ganze Land.
Artikel 2. Definitionen.
Ein. Für die Zwecke dieses Ordens, gelten
Die Definitionen in Artikel 3 des Gesetzes 8/2003 enthalten,
April 24, Animal Health, 2 des Königlichen Dekrets
1228/2001 vom 8. November, ab
besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der
oder Blauzungenkrankheit Blauzungenkrankheit.
2. Soll so verstanden werden:
a) Center for Blauzungenkrankheit Probenahme: dass
genehmigt und durch die Veterinärbehörde kontrolliert
rinaria kompetent, in dem eine Gruppe unterhält isoliert
Tierische Seite von der Wirkung der Culicoides geschützt
gut eine Installation für diesen Zweck oder für ein erstellt werden
Vieh Betrieb, in dem sind die platziert
Vorrichtungen erforderlich, um das Eindringen von Culi-vorzubeugen
Corticoide, für einen geeigneten Zeitraum, um
unterwerfen Tiere Tests gegen
Blauzungenkrankheit.
b) beschränkt saisonal Freizone, Bereich res-
tringida frei und nicht saisonbereinigt Zone: die vorgesehenen
tas in Anhang II aufgeführt.
Anfang des Jahres 2002 wies ich in einem Schreiben das Innenministerium des Landes Brandenburg auf die Problematik Dogo Canario-Presa Canario hin, hier die Antwort!
Anfang 2011 rief mich ein Herr an und teilte mir freudig mit das er auch einen Dogo Canario hat. Ich wies Ihm darauf hin, da er im Land Brandenburg wohnt, das er mit dem Hund zum Wesenstest müsse. Er war sehr erstaunt da doch in der Rasseliste Presa Canario steht. Daraufhin informierte ich Ihm auf die fehl Information des VDH und das diese vom MDI übernommen wurde und er Klagen müsste um dies richtig zu stellen. Mehrere Wochen später meldete er sich bei mir und erklärte mir das er das gemacht hat was ich Ihm geraten habe und übersande mir zwei Schreiben.
Ich wand mich daraufhin Telefonisch ans MDI und konfrontierte Sie mit diesen Schreiben und bekam zur Antwort wir prüfen. Als 2013 die Prüfungen immer noch nicht abgeschlossen waren und ich keine Antwort bekam wer den nun für den Schadensersatz grade stehen müsse schrieb ich das MDI am 12.02.2013 per Einschreiben an.
ICH HABE IMMER NOCH KEINE ANTWORT BEKOMMEN!!!
Zu Kopf schütteln und staunen wurde nach kurzer Ankündigung die Rasse mit Datum 01.01.2019 von Dogo Canario in Presa Canario umbenannt. Der Standard bleibt der des Dogo Canario und nicht Pero De Presa Canario sondern Presa Canario!!! Antragsteller war das Heimatland Spanien. Man muss es nicht verstehen.